Annahmebedingungen
Die Nutzung des Wertstoffhofes ist ausschließlich Hanauer Einwohnerinnen und Einwohnern vorbehalten und nimmt ausschließlich haushaltsübliche Abfälle entgegen.
Für gewerbliche Abfälle ist die Nutzung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass alle Abfallarten vorsortiert sein müssen, sonst kann die Zufahrt verweigert werden!
Für gewerbliche Abfälle ist die Nutzung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass alle Abfallarten vorsortiert sein müssen, sonst kann die Zufahrt verweigert werden!
Die Anlieferung darf ausschließlich mit Fahrzeugen bis maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht erfolgen.
Von der Zufahrt sind folgende Fahrzeuge ausgeschlossen:
Von der Zufahrt sind folgende Fahrzeuge ausgeschlossen:
- mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ≥ 3,5 t
- mit geladenem Bauschutt > 1 cbm
- mit geladenen Baumischabfällen > 1 cbm
- mit geladenem Sperrmüll > 2 cbm
- mit geladenem Grüngutabfall > 2 cbm
- mit > 10 geladenen Elektrogeräten
- mit unsortierten Abfallgemischen (Abfallfraktionen müssen zur Abrechnung vorsortiert sein)
Sperrmüll kann nur von Hanauer Einwohnerinnen und Einwohnern in der Annahmestelle in der Benzstraße 8-12 angeliefert werden. Sie können Ihren Sperrmüll auch abholen lassen. Alle Informationen finden Sie hier: Sperrmüll beantragen
Leider können wir nicht alle Abfallarten annehmen. Folgende Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen:
Wichtig: Alle Abfallarten müssen vorsortiert sein, sonst kann die Zufahrt verweigert werden!
- flüssige Abfälle
- gefährliche Abfälle (Sonderabfälle, wie z. B. asbesthaltige Abfälle, Nachtspeicheröfen, Tresore, ...)
- Dämmstoffe aller Art, außer Mineralwolle (KMF) in Gewebesäcken (TRGS 521) verpackt
- Gegenstände und Mengen, die nicht haushaltsüblich sind, sowie gewerbliche Abfälle
- Autoteile
- Bioabfall aus der Küche
- Feuerlöscher, PV-Module
- Fenster und Flachglas
- bituminöser Straßenaufbruch (Asphalt), Dachpappe
- Erd- oder Bodenaushub
- Wurzelstöcke und Stammholz (Ø ≥ 15 cm),
- Grünschnitt > 1,50 m Länge
- Elektrofahrräder mit Kennzeichen, Elektroroller mit
- Typenzulassung (i. d. R. Sitzplatz), elektr. Rollstühle
Wichtig: Alle Abfallarten müssen vorsortiert sein, sonst kann die Zufahrt verweigert werden!
Diese Hausordnung gilt für die Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Hanau, Benzstr. 8–12, 63457 Hanau. Sie ist für alle Personen während ihres Aufenthaltes auf dem Gelände des Wertstoffhofes gültig.
ÖFFNUNGSZEITEN & ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Für Hanauer Einwohnerinnen und Einwohner ist der Wertstoffhof wie folgt geöffnet: Di–Do 13–17 Uhr, Fr 10–18 Uhr und Sa 8–15 Uhr. Der Einlass endet jeweils 15 Minuten früher. An hessischen Feiertagen und am Karsamstag bleibt der Wertstoffhof geschlossen. Die Dienstleistung der Abfallannahme ist Hanauer Einwohnerinnen und Einwohnern vorbehalten. Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, die zur Entsorgung bestimmten Abfälle dem Personal gegenüber vollständig und richtig zu beschreiben. Das Personal ist jederzeit berechtigt, Kontrollen durchzuführen, d. h. den Wohnsitz der Benutzerin/des Benutzers durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu überprüfen, sowie Abfälle vor, bei und nach dem Abladen zu kontrollieren. Geschlossene Behältnisse sind auf Anweisung des Personals durch die Benutzerin/den Benutzer zur Kontrolle zu öffnen. Das Personal ist befugt, die Annahme von Abfällen zu verweigern, wenn kein entsprechender Wohnsitznachweis vorliegt oder die zu entsorgenden Abfälle auf dem Wertstoffhof nicht zugelassen sind. Entsprechendes gilt, wenn eine sonstige erforderliche Überprüfung nicht stattfinden kann. Zurückgewiesene Abfälle sind von der Benutzerin/von dem Benutzer wieder aufzuladen und mitzunehmen. Anlieferungen und Abholungen von Spediteurinnen/Spediteuren und Dienstleisterinnen/Dienstleistern erfordern die Anmeldung und sind nur nach Rücksprache mit dem Betriebspersonal möglich. Das Betriebspersonal übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Betriebspersonals und der Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betriebspersonal kann, zur Regulierung der Auslastung auf dem Wertstoffhof oder zur Abwicklung einer Anlieferung, die Nutzung so lange verwehren wie erforderlich. Entsprechendes gilt, wenn andere sachliche Gründe vorliegen. Mit dem ordnungsgemäßen Einwurf in die bereitgestellten Sammelbehältnisse geht das Eigentum an den Abfällen auf die Stadt Hanau über. Die Betreiberin des Wertstoffhofes ist nicht verpflichtet, in Abfällen nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen.
VERKEHRSABWICKLUNG
Verkehrszeichen, Straßenführung und Straßenmarkierungen sind zu beachten und entsprechend zu befolgen. Es gilt das Straßenverkehrsrecht (insbesondere Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer ist geboten. Werksverkehr hat immer Vorrang.
VERBOTE UND GEBOTE
Es gilt ein generelles Rauchverbot mit Ausnahme eventuell besonders gekennzeichneter Raucherbereiche. Jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist strikt untersagt. Gekennzeichnete Fluchtwege sind immer freizuhalten. Gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer haben, falls notwendig, persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die unbefugte Nutzung von Wasseranschlüssen oder Hydranten ist untersagt. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann sofortiges Hausverbot erteilt werden. Das Betreten, Besteigen oder Benutzen von städtischem Eigentum ist ohne Erlaubnis des Personals nicht gestattet. Die Mitnahme von Gegenständen aller Art ist verboten. Geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen dürfen den Wertstoffhof nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters betreten und sich nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände aufhalten.
ANNAHMEBEDINGUNGEN
Es gelten die im Kassenbereich aushängenden Annahmebedingungen.
ABFALLARTEN, GEBÜHREN UND MAXIMALE ANLIEFERMENGEN
Die zur Annahme genehmigten Abfallarten, die zu entrichtenden Gebühren und die maximal anlieferbaren Mengen sind den Annahmebedingungen zu entnehmen. Die Angaben entsprechen der Hanauer Abfallsatzung in ihrer aktuellen Fassung. Abweichungen davon sind nicht möglich.
WINTERDIENST
Auf dem Wertstoffhof wird ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt. Besucherinnen und Besucher müssen sich witterungsangepasst fortbewegen.
HAFTUNG
Die Stadt Hanau haftet im Zusammenhang mit der Benutzung des Wertstoffhofes nach den folgenden Beschränkungen: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Stadt nur, wenn der Schaden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Für sonstige Schäden haftet die Stadt Hanau nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Darüber hinaus wird keine Haftung übernommen.
NOTRUFE
Feuerwehr/Rettungsdienst 112
VERHALTEN IM BRANDFALL
Ruhe bewahren, Brand der Feuerwehr unter 112 melden, in Sicherheit bringen (gefährdete Personen warnen, Kinder und Hilfsbedürftige unterstützen, Türen bei Bedarf schließen) und Löschversuch unternehmen. Die Positionen aller Feuerlöscher auf dem Betriebshof sind gekennzeichnet.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN MIT PERSONENSCHÄDEN
Ruhe bewahren, Unfall der Feuerwehr/dem Rettungsdienst unter 112 melden, Unfallstelle absichern, den verletzten Personen Erste Hilfe leisten. Bei allen besonderen Vorkommnissen ist der diensthabende Vorarbeiter des Wertstoffhofes zu informieren.
ARBEITSSCHUTZ
Für das Personal gelten die Regelungen der Betriebsordnung.
KONTAKT
Hanau Infrastruktur Service, Abteilung Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, Daimlerstr. 5, 63450 Hanau, Tel. 06181 2950 2150, his-as@hanau.de
ÖFFNUNGSZEITEN & ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Für Hanauer Einwohnerinnen und Einwohner ist der Wertstoffhof wie folgt geöffnet: Di–Do 13–17 Uhr, Fr 10–18 Uhr und Sa 8–15 Uhr. Der Einlass endet jeweils 15 Minuten früher. An hessischen Feiertagen und am Karsamstag bleibt der Wertstoffhof geschlossen. Die Dienstleistung der Abfallannahme ist Hanauer Einwohnerinnen und Einwohnern vorbehalten. Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, die zur Entsorgung bestimmten Abfälle dem Personal gegenüber vollständig und richtig zu beschreiben. Das Personal ist jederzeit berechtigt, Kontrollen durchzuführen, d. h. den Wohnsitz der Benutzerin/des Benutzers durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu überprüfen, sowie Abfälle vor, bei und nach dem Abladen zu kontrollieren. Geschlossene Behältnisse sind auf Anweisung des Personals durch die Benutzerin/den Benutzer zur Kontrolle zu öffnen. Das Personal ist befugt, die Annahme von Abfällen zu verweigern, wenn kein entsprechender Wohnsitznachweis vorliegt oder die zu entsorgenden Abfälle auf dem Wertstoffhof nicht zugelassen sind. Entsprechendes gilt, wenn eine sonstige erforderliche Überprüfung nicht stattfinden kann. Zurückgewiesene Abfälle sind von der Benutzerin/von dem Benutzer wieder aufzuladen und mitzunehmen. Anlieferungen und Abholungen von Spediteurinnen/Spediteuren und Dienstleisterinnen/Dienstleistern erfordern die Anmeldung und sind nur nach Rücksprache mit dem Betriebspersonal möglich. Das Betriebspersonal übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Betriebspersonals und der Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betriebspersonal kann, zur Regulierung der Auslastung auf dem Wertstoffhof oder zur Abwicklung einer Anlieferung, die Nutzung so lange verwehren wie erforderlich. Entsprechendes gilt, wenn andere sachliche Gründe vorliegen. Mit dem ordnungsgemäßen Einwurf in die bereitgestellten Sammelbehältnisse geht das Eigentum an den Abfällen auf die Stadt Hanau über. Die Betreiberin des Wertstoffhofes ist nicht verpflichtet, in Abfällen nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen.
VERKEHRSABWICKLUNG
Verkehrszeichen, Straßenführung und Straßenmarkierungen sind zu beachten und entsprechend zu befolgen. Es gilt das Straßenverkehrsrecht (insbesondere Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer ist geboten. Werksverkehr hat immer Vorrang.
VERBOTE UND GEBOTE
Es gilt ein generelles Rauchverbot mit Ausnahme eventuell besonders gekennzeichneter Raucherbereiche. Jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist strikt untersagt. Gekennzeichnete Fluchtwege sind immer freizuhalten. Gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer haben, falls notwendig, persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die unbefugte Nutzung von Wasseranschlüssen oder Hydranten ist untersagt. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann sofortiges Hausverbot erteilt werden. Das Betreten, Besteigen oder Benutzen von städtischem Eigentum ist ohne Erlaubnis des Personals nicht gestattet. Die Mitnahme von Gegenständen aller Art ist verboten. Geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen dürfen den Wertstoffhof nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters betreten und sich nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände aufhalten.
ANNAHMEBEDINGUNGEN
Es gelten die im Kassenbereich aushängenden Annahmebedingungen.
ABFALLARTEN, GEBÜHREN UND MAXIMALE ANLIEFERMENGEN
Die zur Annahme genehmigten Abfallarten, die zu entrichtenden Gebühren und die maximal anlieferbaren Mengen sind den Annahmebedingungen zu entnehmen. Die Angaben entsprechen der Hanauer Abfallsatzung in ihrer aktuellen Fassung. Abweichungen davon sind nicht möglich.
WINTERDIENST
Auf dem Wertstoffhof wird ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt. Besucherinnen und Besucher müssen sich witterungsangepasst fortbewegen.
HAFTUNG
Die Stadt Hanau haftet im Zusammenhang mit der Benutzung des Wertstoffhofes nach den folgenden Beschränkungen: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Stadt nur, wenn der Schaden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Für sonstige Schäden haftet die Stadt Hanau nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Darüber hinaus wird keine Haftung übernommen.
NOTRUFE
Feuerwehr/Rettungsdienst 112
VERHALTEN IM BRANDFALL
Ruhe bewahren, Brand der Feuerwehr unter 112 melden, in Sicherheit bringen (gefährdete Personen warnen, Kinder und Hilfsbedürftige unterstützen, Türen bei Bedarf schließen) und Löschversuch unternehmen. Die Positionen aller Feuerlöscher auf dem Betriebshof sind gekennzeichnet.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN MIT PERSONENSCHÄDEN
Ruhe bewahren, Unfall der Feuerwehr/dem Rettungsdienst unter 112 melden, Unfallstelle absichern, den verletzten Personen Erste Hilfe leisten. Bei allen besonderen Vorkommnissen ist der diensthabende Vorarbeiter des Wertstoffhofes zu informieren.
ARBEITSSCHUTZ
Für das Personal gelten die Regelungen der Betriebsordnung.
KONTAKT
Hanau Infrastruktur Service, Abteilung Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, Daimlerstr. 5, 63450 Hanau, Tel. 06181 2950 2150, his-as@hanau.de